Jura lernen: Alles zum Europarecht in 15 Minuten (oder weniger) – endlich jura.

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Einführung in das Europarecht

Abschnittsübersicht: In diesem Abschnitt wird eine Einführung in das Europarecht gegeben und die Bedeutung des Wissens über das Europarecht für Klausuren erläutert.

Grundlagen des Europarechts

  • Das Europarecht umfasst sowohl das Primärrecht als auch das Sekundärrecht.
  • Zum Primärrecht gehören die europäischen Verträge, wie der EUV und die EU-Grundrechtecharta.
  • Zum Sekundärrecht gehören Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse.

Anwendungsbereiche des Europarechts

  • Das Europarecht kann in zwei großen Konstellationen relevant sein: den Grundfreiheiten und spezifischen Gesetzen oder Richtlinien.
  • Die Grundfreiheiten umfassen unter anderem die Kapital- und Warenverkehrsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit.
  • Bei spezifischen Gesetzen oder Richtlinien geht es darum, diese aus europarechtlicher Sicht zu bewerten.

Anwendbarkeit der Grundfreiheiten

  • Es gibt fünf verschiedene Grundfreiheiten im Europarecht.
  • Die Kapital- und Warenverkehrsfreiheit sind oft weniger relevant.
  • Die Prüfung der Grundfreiheiten erfolgt ähnlich wie bei den Grundrechten.
  • Zuerst muss geklärt werden, ob die Grundfreiheiten anwendbar sind.
  • Dann folgt die Prüfung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs.
  • Schließlich wird geprüft, ob es Beschränkungen gibt, z.B. diskriminierende Maßnahmen oder bestimmte Verkaufsmodalitäten.

Prüfung von Beschränkungen

  • Bei Beschränkungen kann es entweder eine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit geben.
  • Es gibt verschiedene Modelle und Formeln zur Prüfung von Beschränkungen, wie das Keck-Modell oder die Gebhard-Formel.
  • Die genaue Prüfung hängt von der jeweiligen Grundfreiheit ab.

Zusammenfassung

Abschnittsübersicht: In diesem Abschnitt wird eine kurze Zusammenfassung des behandelten Themas gegeben.

  • Das Europarecht umfasst sowohl das Primärrecht als auch das Sekundärrecht.
  • Die Anwendungsbereiche des Europarechts sind die Grundfreiheiten und spezifische Gesetze oder Richtlinien.
  • Bei der Prüfung der Grundfreiheiten ist es wichtig, den Anwendungsbereich zu klären und mögliche Beschränkungen zu prüfen.
  • Es gibt verschiedene Modelle und Formeln zur Prüfung von Beschränkungen, je nachdem welche Grundfreiheit betroffen ist.

Auslegung der Grundfreiheiten

Abschnittsüberblick: In diesem Abschnitt wird erläutert, wie die Grundfreiheiten der Europäischen Union ausgelegt werden. Es wird betont, dass die Autonomie der Unionsrechte zu beachten ist und dass restriktive Auslegungen gelten. Zudem wird auf die Cassis-Rechtsprechung eingegangen, bei der zwingende Gründe des Allgemeinwohls als Rechtfertigung dienen können.

Auslegung der Grundfreiheiten

  • Die Autonomie der Unionsrechte muss beachtet werden.
  • Restriktive Auslegungen sind erforderlich.
  • Cassis-Rechtsprechung ermöglicht die Verwendung zwingender Gründe des Allgemeinwohls als Rechtfertigung.

Rechtfertigung bei unterschiedslos wirkenden Maßnahmen

Abschnittsüberblick: Hier wird erklärt, wie unterschiedslos wirkende Maßnahmen gerechtfertigt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen keine schriftliche Rechtfertigung angewendet werden kann. Stattdessen kann die Cassis-Rechtsprechung genutzt werden.

Rechtfertigung bei unterschiedslos wirkenden Maßnahmen

  • In den meisten Fällen kann keine schriftliche Rechtfertigung angewendet werden.
  • Die Cassis-Rechtsprechung ermöglicht die Verwendung zwingender Gründe des Allgemeinwohls.

Besonderheiten bei unionsrechtlicher Kompetenz

Abschnittsüberblick: Dieser Abschnitt behandelt die Besonderheiten bei der unionsrechtlichen Kompetenz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Union nur tätig werden kann, wenn ihr die entsprechende Kompetenz von den Mitgliedstaaten übertragen wurde. Zudem gilt das Subsidiaritätsprinzip.

Besonderheiten bei unionsrechtlicher Kompetenz

  • Die Union kann nur tätig werden, wenn ihr die entsprechende Kompetenz von den Mitgliedstaaten übertragen wurde.
  • Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Union nur tätig werden darf, wenn dieselbe Sache nicht besser oder gleich gut auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden könnte.

Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht

Abschnittsüberblick: Hier wird erläutert, ob das Unionsrecht immer Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Es wird betont, dass deutsche Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, dies kontrollieren können.

Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht

  • Das Unionsrecht hat in der Regel Vorrang vor dem nationalen Recht.
  • Deutsche Gerichte können dies kontrollieren.

Anwendungsvorrang des Unionsrechts

Abschnittsüberblick: In diesem Abschnitt wird erklärt, warum das Unionsrecht Anwendungsvorrang hat. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl der OGH als auch das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss gekommen sind, dass das Unionsrecht autonom ist und keinen weiteren Rechtfertigungsgrund benötigt.

Anwendungsvorrang des Unionsrechts

  • Das Unionsrecht hat Anwendungsvorrang.
  • Der OGH und das Bundesverfassungsgericht sind sich einig, dass das Unionsrecht autonom ist und keinen weiteren Rechtfertigungsgrund benötigt.

Anwendbarkeit von Richtlinien

Abschnittsüberblick: Hier wird erläutert, unter welchen Bedingungen Richtlinien unmittelbar anwendbar sind. Es wird betont, dass die Umsetzung bereits angelaufen sein muss und bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.

Anwendbarkeit von Richtlinien

  • Richtlinien können unmittelbar anwendbar sein, wenn die Umsetzung bereits angelaufen ist.
  • Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, z.B. hinreichende Bestimmtheit und Verleihung eines subjektiven Rechts.

Kontrolle von EU-Sekundärrecht

Abschnittsüberblick: In diesem Abschnitt wird erklärt, wer EU-Sekundärrecht kontrollieren kann und wo dies geltend gemacht werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Rolle spielt.

Kontrolle von EU-Sekundärrecht

  • Fachgerichte können Sekundärrecht kontrollieren.
  • Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert am Maßstab des Verfassungsrechts.
  • Ausnahmen bestehen bei der Verfassungsidentität oder Identitätskontrolle.

Artikel 23 und Übertragung von Kompetenzen

Abschnittsübersicht: In diesem Abschnitt geht es darum, ob der Bund seine Kompetenzen gemäß Artikel 23 auf die EU übertragen kann. Es wird auch diskutiert, welche identitätsstiftenden Merkmale wie Demokratie und Menschenwürde zur EU gehören.

Übertragung von Kompetenzen

  • Die Frage ist, ob der Bund seine Kompetenzen im Rahmen von Artikel 23 auf die EU übertragen kann.
  • Auch die EU hat bestimmte identitätsstiftende Merkmale wie Demokratie und Menschenwürde.
  • Das Budgetrecht des Parlaments ist ein Beispiel für eine praktische Anwendung dieser Fragestellung.
  • Es geht auch um Haftungsfragen auf EU-Ebene und inwieweit der Bundestag darüber entscheiden kann.

Kompetenzkontrolle

Abschnittsübersicht: Hier wird diskutiert, wie die Kontrolle der Kompetenzen funktioniert und welche Rolle das Bundesverfassungsgericht dabei spielt.

Kontrolle der Kompetenzen

  • Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmte Kompetenzen gemäß Artikel 23 übertragen.
  • Die EU-Organe dürfen nur innerhalb dieser Kompetenzen handeln.
  • Wenn ein EU-Organe seine Kompetenzen überschreitet, ist es nicht mehr durch unsere Ermächtigung gedeckt.
  • Das Bundesverfassungsgericht kann dann eingreifen und das Ganze kontrollieren.

Grundrechtskontrolle

Abschnittsübersicht: Hier wird erläutert, wie die Kontrolle der Grundrechte funktioniert und welche Rolle das Bundesverfassungsgericht dabei spielt.

Grundrechtskontrolle

  • Es gibt zwei Aspekte der Grundrechtskontrolle.
  • Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert die EU-Sekundärrechtsetzung, solange es auf EU-Ebene keinen ausreichenden Grundrechtsschutz gibt.
  • Die EU-Grundrechtecharta hat mittlerweile den Rang von Primärrecht erreicht.
  • Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert nicht mehr am Maßstab deutscher Grundrechte, solange ein ausreichender Standard auf EU-Ebene besteht.

Recht auf Vergessen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Abschnittsübersicht: Hier wird über das Recht auf Vergessen und einige Urteile des Bundesverfassungsgerichts diskutiert.

Recht auf Vergessen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts

  • Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf das Recht auf Vergessen zwei wichtige Entscheidungen getroffen.
  • In "Recht auf Vergessen 1" wurde festgestellt, dass nationale und europäische Grundrechte nebeneinander stehen können.
  • In "Recht auf Vergessen 2" kann das Bundesverfassungsgericht selbst am Maßstab der EU-Grundrechtecharta kontrollieren, wenn nationale Grundrechte nicht zur Anwendung kommen.

Verfassungsbeschwerde und EU-Grundrechtecharta

Abschnittsübersicht: Hier wird erläutert, wie eine Verfassungsbeschwerde auf Grundlage der EU-Grundrechtecharta möglich ist.

Verfassungsbeschwerde und EU-Grundrechtecharta

  • Es ist möglich, eine Verfassungsbeschwerde aufgrund von Grundrechten aus der EU-Grundrechtecharta einzureichen.
  • Dies kann auch dann geschehen, wenn nationale Grundrechte nicht zur Anwendung kommen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat hier einen bedeutenden Schritt gemacht, indem es die Kontrolle am Maßstab der Grundrechtekarte ermöglicht.
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In diesem Video fasst Julia das Wichtigste zum Europarecht zusammen. In den kommenden 15 Minuten wird sie dir die Grundzüge näherbringen, damit du keinen Herzinfarkt bekommst, wenn es bei deiner nächsten Klausur um Europarecht geht. Lad dir alle Zusammenfassungen herunter und wiederhole in 5 Minuten die Inhalte unserer Videos, ohne sie noch einmal ansehen zu müssen 👉 http://jura-basics.de Mehr Videos zum Europarecht: https://youtu.be/T4rXg88aDi8 https://youtu.be/mkt2EmkXXvk https://youtu.be/UfL39oKYrtQ https://youtu.be/icUMfjCRiCo https://youtu.be/2-MAEvWh-io https://youtu.be/biyi2RCZg9s https://youtu.be/7idjCO89NxQ ============================= Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen: ⚡Freebie: Kostenlose Zusammenfassungen, damit du in weniger als fünf Minuten die wichtigsten Inhalte wiederholen kannst ➡️http://jura-basics.de ⚡Für den Aufbau eines soliden Fundaments: Bundle aus zehn digitalen Produkten, damit du dir alle essenziellen juristischen Skills aneignen kannst ➡️https://bit.ly/3PlYbNU ⚡Für deine neue All-in-One-Lösung: 50+ Original-Examensklausuren mit Lösung, fünf Onlinekurse, interaktive Live-Fallbearbeitungen, monatliche Q & A, immer neue Textbausteine und umfassende Datenbank ➡️https://endlich-jura.de/all-access ============================= Lass uns connecten! Instagram: https://www.instagram.com/endlich_jura/ Webseite: https://www.endlich-jura.de/ Newsletter: http://juraneugedacht.de Blog: https://www.endlich-jura.de/blog ============================= Hi, ich bin Michael. Seit dem Erwerb des mag. iur. im Jahr 2016 arbeite ich als selbstständiger Repetitor in Bonn. 2019 habe ich endlich jura. gegründet. 00:00 Intro 00:21 Gute Nachrichten! 01:34 Was gehört zum Europarecht? 02:20 Die Grundfreiheiten im Europarecht 02:33 Wie prüfe ich die Grundfreiheiten des Europarechts? 06:57 Die Rechtmäßigkeit von Sekundärrecht im Europarecht 07:47 Der Vorrang des Europarechts und seine Grenzen 13:41 Recht auf Vergessen 15:11 Kanal abonnieren & Playlist ansehen #jurastudium #examensvorbereitung #endlichjura